LEADER – Der Ansatz

Von der Region für die Region

Die Abkürzung LEADER steht für „Liason entre actions de développement de l`économie rurale“, was übersetzt heißt „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.

In jeder anerkannten LEADER-Region ist die Basis des Handelns eine Lokale Entwicklungsstrategie, die in einem großen Beteiligungsverfahren mit regionalen
Akteuren erarbeitet wurde.

Die Strategie umfasst Ziele und Maßnahmen, die darauf abzielen, die vorhandenen Potenziale einer Region zu nutzen und gezielt weiterzuentwickeln. Die hessische Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung regelt, was förderfähig ist.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Nahversorgung, Kultur, Freizeit, Mobilität und Außerschulische Bildung
  • Vorhaben von Unternehmen als Existenzgründung, Betriebserweiterung, Teilexistenz
  • Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung, sowie zur Verbesserung der Servicequaliät
  • Vorhaben der Bioökonomie und zur Förderung des nachhaltigen Konsumverhaltens

Weitere Information

Was wird im Einzelnen gefördert?

  • Investitionen in Ausstattung, Maschinen, Software ab einem Beschaffungswert von 410 € netto
  • Bauliche Investitionen
  • Dienstleistungen/Honorarkosten
  • Materialausgaben bei Eigenleistung
  • neu eingestelltes Personal für Vorbereitung/
  • Anschub von Projekten
  • Erwerb einer Betriebsstätte

Wer wird gefördert?

  • Klein- und Kleinstunternehmen
  • Vereine/Verbände
  • Kirchengemeinden
  • Öffentliche Träger, z. B. Kommunen

Unsere Zuschüsse

Förderperiode 2023-2027

Förderquote:

  • 25 % bis 80 % der förderfähigen Nettokosten
  • max. Zuschuss je nach Handlungsfeld 50.000 bis 100.000 €

Anmerkung: Förderquote und max. Zuschusshöhen sind unterschiedlich, abhängig vom Projektträger (öffentlich oder privat), der Maßnahme und der Erfüllung von Mehrwertkriterien, z. B. Schaffung von Arbeitsplätzen

Investition:

  • Bei investiven Maßnahmen mind. 10.000 €, bei nicht investiven Maßnahmen (z.B. Honorarkosten) mind. 1.500 € förderfähige Gesamtkosten

Das LEADER-Entscheidungsgremium

Der Vorstand des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue e. V. ist das LEADER-Entscheidungsgremium, das über die Vergabe der Mittel entscheidet. In diesem Gremium sind neben öffentlichen Partnern auch Wirtschafts- und Sozialpartner vertreten.

Förderangebot LEADER

Für größere Vorhaben

Die Europäische Union, der Bund und das Land Hessen unterstützen ländliche Regionen mit speziellen Förderangeboten, die als Anschubfinanzierung für eigenständige Entwicklungen gedacht sind. Diese sind unter dem Begriff „LEADER“ zusammengefasst.

Dazu gehören beispielsweise die Förderung von Unternehmen, die Verbesserung der Infrastruktur, die Stärkung des Tourismus oder die Unterstützung von sozialen und kulturellen Vorhaben.

So geht‘s: Antrag stellen

Zweistufiges Verfahren

1. Stufe

  • Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement
  • Entwicklung der Projektidee zur Bewilligungsreife
  • Projektauswahl durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage eines Kriterienkatalogs

2. Stufe

Online-Antragstellung (OAS) auf www.agrarportal-hessen.de
WICHTIG: Projektbeginn erst, wenn ein offizieller Zuwendungsbescheid vorliegt.

Das detaillierte Antragsverfahren finden Sie hier.