Förderangebot Regionalbudget

Für schnell umzusetzende Kleinvorhaben

Auch in der Förderperiode 2023-2027 steht der LEADER-Region Schwalm-Aue jährlich ein weiteres Förderangebot zur Verfügung – das sogenannte Regionalbudget. Die Finanzierung des Regionalbudgets erfolgt aus Mitteln des Bundes, des Landes Hessen und des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue.

Der Fördertopf des Regionalbudgets in der Schwalm-Aue beinhaltet jährlich in der Regel 100.000 €. Mit diesem Budget können Kleinprojekte gefördert werden, die zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region beitragen und den Vorgaben des Bundes und des Landes Hessen folgen.

Förderung durch das Regionabudget:

  • Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Nahversorgung, Kultur, Freizeit und Außerschulische Bildung
  • Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung
  • Vorhaben der Bioökonomie und zur Förderung des nachhaltigen Konsumverhaltens

Was wird im Einzelnen gefördert?

  • Investitionen in Ausstattung, Maschinen, Software ab einem Beschaffungswert von 410 € netto
  • Bauliche Investitionen
  • Dienstleistungen/Honorarkosten
  • Materialausgaben bei Eigenleistung

Hinweis: Nicht förderfähig sind u. a. reine Instandhaltungs- und Ersatzbeschaffungen, Schönheitsreparaturen, Ausgaben für den laufenden Betrieb, Verbrauchsmaterialien, lebende Tiere, einjährige Pflanzen, Investitionen in Wohnraum, stationäre Unterbringung, kommunale Pflichtaufgaben.

Wer wird gefördert?

  • Vereine/Verbände (gemeinnützig oder nicht vorsteuerabzugsberechtigt)
  • Private Initiativen
  • Kirchengemeinden
  • Öffentliche Träger, z. B. Kommunen

Unsere Zuschüsse

Förderperiode 2023-2027

Förderquote:

  • 80 % der förderfähigen Bruttokosten
  • max. Zuschuss 8.000 €
  • Anmerkung: Zuschussquote und max. Zuschuss ist für jede Maßnahme gleich.

Investition:

  • Mind. 2.000 €, max. 10.000 € förderfähige Gesamtkosten

So geht‘s: Antrag stellen

Einstufiges Verfahren

  • Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement und Klärung der Projektidee
  • Antragstellung bis zum 28.02. eines jeden Jahres
  • Projektauswahl durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage eines Kriterienkatalogs
  • Gesamtantrag aller Projekte Regionalbudget läuft über Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue
  • Wichtig: Projektbeginn erst, wenn vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt.